Ehrenordnung


Allgemeines

Diese Ehrungsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
Ein Anspruch auf Ehrungen und Auszeichnungen besteht für die Mitglieder nicht.
Diese Regelung setzt einen Rahmen für Vereinsehrungen.

Regelehrungen

Jedes Mitglied erhält jährlich zu seinem Geburtstag eine Glückwunschkarte.  

Jedes Mitglied erhält
-         für 10-jährige
-         für 25-jährige
-         für 40-jährige
ununterbrochene Mitgliedschaft eine Ehrung mit Urkunde und Ehrennadel im Rahmen einer mitgliederoffenen Vereinsveranstaltung (z.B. Jahresfeier, Jahresmitgliederversammlung).

Besondere Ehrungen

Mitglieder mit außergewöhnlichen Verdiensten für den Verein werden mit einem Ehrenbrief und einer Verdienstmedaille geehrt. Das Vorschlagsrecht hierzu liegt bei den Mitgliedern, die Entscheidung über solche Vorschläge fällt der Vorstand.

Ehrenmitgliedschaft und Ehrenvorstand

Auf Vorschlag des Vorstands kann die Mitgliederversammlung verdiente Mitglieder zu Ehrenmitgliedern und verdiente langjährige Vorstandsmitglieder (mindestens 10 Jahre) zu Ehrenvorständen berufen.
Die Geehrten sind beitragsfrei. Die Ehrenvorstände können beratend an den Vorstandssitzungen teilnehmen.

Ehrung verstorbener Mitglieder

Verstorbener Mitglieder wird in der nachfolgenden Mitgliederversammlung durch einen Nachruf gedacht.

Verstorbener Ehrenmitglieder, Ehrenvorstände, Vorstands- und Beiratsmitglieder wird durch eine vom Vorstand im Einzelfall nach Absprache mit den Hinterbliebenen festzulegender Weise gedacht.

Beschluss Vorstand
Stuttgart, 11. Dezember 2012  


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