Wir, Wilhelm von Gottes Gnaden König von Württemberg


Liebe Getreue! Um die durch die vorhergegangenen Missjahre in Not geratenen Landwirte zu ermuntern, haben Seine Königliche Majestät in landesväterlicher Absicht angeordnet, dass alljährlich am 28. September, dem Tage nach dem Geburtstag seiner Königlichen Majestät ein Viehmarkt zu Kannstadt abzuhalten sei.

Auch wird ein Volksfest damit in Verbindung gesetzt, und dafür gesorgt werden, dass solches durch unterhaltende Abwechselungen diesem frohen Tag entspreche.

Den zur jährlichen Abhaltung ihres Zunfttages in Kannstadt versammelten Schiffern wird Gelegenheit gegeben, durch ein Schifferstechen Proben ihrer Kunst und Geschicklichkeit öffentlich zu zeigen. Ferner werden zugleich die geeigneten Anstalten zur Anstellung eines Pferderennens getroffen.

Sowohl für das Pferderennen, als für das Schifferstechen sind von Seiner Königlichen Majestät eigene Preise ausgesetzt.

Es werden die Plätze für die Festlichkeiten mit Gerüsten versehen, welche die Zuschauer einnehmen können. Es werden alle diejenigen, welche Theil daran zu nehmen, Lust haben, hierdurch eingeladen.

Stuttgart, den 26. März 1818


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